Bath Schie�sport
Ein Angebot von:
www.bath-net.com
shop ( at ) bath-net.com
Online am 28.04.2024 09:47:05
Bath Schießsportzubehör
Tel. 06134-757443

Der Artikel ist Gebrauchtware und unterliegt der Differenzbesteuerung, ohne Ausweisung der MwSt

Artikel No: 31-10135
Hersteller: Konus
Kaliber:
Bennenung: KONUS PRO LZ-30
Preis Verkaufseinheit (VE) Inhalt je VE Abnahmemenge (VE) Preis je VE
Preis 1 : Stck 1 1 280.00

Alle Preise verstehen sich inklusive MwSt. jedoch gegebnenfalls zzgl. Versandkosten.
Aufgrund der Bestimmungen des Waffengesetzes führen wir einen Versand von Waffen und Munition nur als eigenhändige Zustellung mit Identitätskontrolle durch.

Beschreibung: Das Konuspro LZ-30 3-12x56 verfügt über ein fortschrittliches Verriegelungssystem, mit dem Sie Ihre Feineinstellungen einrasten und Ihren Turm mit höchster Präzision auf Null zurücksetzen können. Das einteilige 30 mm Rohr ist unglaublich robust, während die voll mehrfach vergüteten Linsen in der Lage sind, unter widrigsten Bedingungen eine maximale Lichtdurchlässigkeit zu erzeugen. Das einzigartige 30/30 Absehen ist graviert und widerstandsfähig gegen schwere Rückstöße. Das 30/30 Absehen des Konus Konuspro LZ-30 3-12x56 kann sowohl rot als auch blau dargestellt werden, in bis zu 5 Helligkeitsstufen pro Farbe. Das Sichtfeld ist sehr großzügig und 20% breiter als bei anderen vergleichbaren Modellen. Das Konus Konuspro LZ-30 3-12x56 mit 720 Gramm ist ein leichtes Zielfernrohr in seiner Klasse.

Bitte klicken Sie auf die Nummern um sich die einzelnen Bilder anzusehen

Bild 31-10135_1 (Kopie).JPG
|<   0  1   >|

Irrtum, Preisänderung und Zwischenverkauf vorbehalten.
Logos, Marken-, Produkt- und Warenzeichen:
Alle auf dieser Website veröffentlichten Logos sowie Marken-, Produkt- und Warenzeichen sindEigentum der jeweiligen Unternehmen.
Haftungshinweis:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer LinksFür den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Inhaltlich verantwortlicher gemäß $10 Absatz 3 MDStV